Aus dem Schriftverkehr des Telegraphentechnischen Reichsamts 1923–25
in: DAS ARCHIV, Heft 4/2011
… Reichsamt seinen Antrag geschickt, doch erst im September1924 ist eine vorläufige Antwort eingetroffen: „Ihre Anregung, störungsfreien Auslandsempfang durch Funkstille der deutschen Rundfunksender an bestimmten Tagen herbeizuführen, ist dem Reichspostminister unterbreitet worden, von dessen Entscheidung die weitere Entwicklung der Angelegenheit abhängig ist.“ Nicht bei jeder Anfrage, die in den Anfangsjahren des Unterhaltungs-Rundfunks beim Telegrafentechnischen Reichsamt eingeht, dauert die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden und Institutionen fast ein Jahr. Aber ehe das Radio-Fieber in Deutschland so richtig ausbricht, sind unzählige Anträge zu bearbeiten, Gebühren festzulegen und Entscheidungen zu treffen. Vieles davon spiegelt sich wider im Schriftverkehr des TRA, das maßgeblich mit der Organisation des Rundfunks betraut war.
Presse- und Eildienst
Praktisch war der Rundfunk zunächst eine Ergänzung des Telegraphendienstes. Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs hatte die Reichstelegrafenverwaltung nur einige Küsten-
funkstellen betrieben. 1919 übernahm die Post die Großfunkstelle Königs Wusterhausen;zur Betriebszentrale für den Funkverkehr wurde das Haupttelegrafenamt Berlin. Die Verwaltung erfolgte durch die Abteilung für Funkentelegrafie im Reichspostministerium, geleitet von Dr. Hans Bredow, aus der die „Reichsfunk-Betriebsverwaltung“ hervorging,1920 umbenannt in „Telegrafentechnisches Reichsamt“.
Für den Aufbau eines Funknetzes, das die drahtgebundene Telegrafie entlasten sollte, benutzte man in Deutschland die nach dem Krieg frei gewordene militärische Infrastruktur. Das Netz bestand zunächst aus der Hauptsendestelle Königs Wusterhausen, 20 Sendestellen und 76 Empfangsstellen bei größeren Postanstalten. Über diese wurden ab 1919 die Nachrichten des telegrafischen Presse rundspruchdiensts empfangen und über Boten oder Fernsprecher zugestellt. (…)